Kostenübernahme

Für die Übernahme der Kosten der Praxisleistungen kommen hauptsächlich folgende Kostenträger in Frage:

  • Krankenkassen
  • Berufsgenossenschaften und gesetzliche Unfallkassen
  • Private Unfallversicherungen
  • Private Krankenversicherung (nach Einzelfallentscheidung)
  • Beihilfe
Meine Praxis ist zur Abrechnung psychotherapeutischer und neuropsychologischer Leistungen zugelassen.
Selbstverständlich können Sie die Leistungsangebote der Praxis auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Für eine Beratung bezüglich der Möglichkeiten der Kostenübernahme stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

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